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| Stichworte: Türkische Botschaften, Reisepass und Visum, Einreiseformalitäten, Ausreiseformalitäten Türkische Botschaften
Seitenanfang Bei Bürgern aus Deutschland, Frankreich, Griechenland, der Schweiz, den Beneluxstaaten und aus Malta genügt die Vorlage des Personalausweises. Die Angehörigen der folgenden Länder benötigen einen gültigen Reisepass für einen Aufenthalt:
Die Angehörigen der oben genannten Länder und Bulgaren benötigen kein Transitvisum. Angehörige folgender Länder müssen an der Grenze ein Visum einholen:
Seitenanfang Haustiere: Nachweis über die Herkunft und den bisherigen Gesundheitszustand des Tieres (Abstammungsurkunde), Bescheinigung über den jetzigen Gesundheitszustand des Tieres (Gesundheitszeugnis des Veterinärs). Tollwut Impfbescheinigung, ausgestellt frühestens 15 Tage vor Reisebeginn. Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Registrierung kann eine Person einen Hund, eine Katze, einen Vogel oder 10 Zierfische einführen. Kraftfahrzeuge: Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW, Lastwagen, Wohnmobilen, Mopeds, Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit Wohnwagenanhänger müssen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, die internationale Grüne Versicherungskarte (auf der die Geltung sowohl für den europäischen als auch den asiatischen Teil der Türkei vermerkt sein muss), (ein für die Türkei nicht unbedingt erforderliches) Carnet de Passage (Triptique), Wagenpapiere und im Fall eines anderen Fahrers als des Besitzers eine auf dessen Namen ausgestellte und beglaubigte Vollmacht vorlegen. Für eine Weiterfahrt in den Nahen und Mittleren Osten ist eine Transitbescheinigung erforderlich. Aufenthaltsdauer:
Das Fahrzeug kann bis zu 6 Monaten im Land bleiben. Das Ausreisedatum sollte im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn in einem Fall von höherer Gewalt der Ausreisetermin nicht eingehalten werden kann bzw. eine Fristverlängerung erforderlich ist, muss dies vor Ablauf der Frist dem türk. Touring- und Automobilclub (TTOK), Zentrale: Wichtig: Es ist verboten, Waffen und jede Art von Schneidewerkzeugen ohne besondere Erlaubnis einzuführen. Mitgeführte Antiquitäten sollen unbedingt deklariert werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten entstehen können. Geschenkartikel im Werte bis zu 250 € sind zollfrei. Außerdem können zu Weihnachten, Neujahr, Kurban Bayrami (Opferfest) und Seker Bayrami (Zuckerfest nach Ablauf des Fastenmonats) im Zeitraum von einem Monat vor Beginn und bis zu einem Monat nach Ablauf (Poststempel) des jeweiligen Festes Geschenke im Wert von 250€ per Post geschickt werden. Auskunft: Zoll-Generaldirektion Gümrük Genel Müdürfügü, Ankara, Tel. (312) 310 38 80 - 310 38 18, Fax (312) 311 13 46. Seitenanfang Bei der Ausreise müssen nachstehende Bestimmungen beachtet werden:
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