Home
Angebot
Reisetipps LandKlimaMedizinKultur & ReligionBehördenDevisen
Downloads
Kontakt
Links
Impressum

Stichworte: Türkische Botschaften, Reisepass und Visum, Einreiseformalitäten, Ausreiseformalitäten




Türkische Botschaften

Seitenanfang




Reisepass und Visum

Bei Bürgern aus Deutschland, Frankreich, Griechenland, der Schweiz, den Beneluxstaaten und aus Malta genügt die Vorlage des Personalausweises. Die Angehörigen der folgenden Länder benötigen einen gültigen Reisepass für einen Aufenthalt:

  • bis zu drei Monaten: Arabische Emirate, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belize, Chile, Dänemark, Deutschland, Ecuador, Fidschi Inseln, Finnland, Frankreich, Grenada, Griechenland, Iran, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Katar, Kenia, Kuwait, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mauretanien, Marokko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Oman, Santa Lucia, San Marino, Schweiz, Schweden, Seychellen, Singapur, Saudi Arabien, Trinidad, Tobago, Tunesien, Türkische Republik Nordzypern, Vatikan, Südkorea, Uruguay.
  • bis zu zwei Monaten: Bosnien-Herzegowina, Indonesien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien, Slowenien.
  • bis zu einem Monat: Bolivien, Kasachstan, Kirgistan, Südafrikanische Republik.

Die Angehörigen der oben genannten Länder und Bulgaren benötigen kein Transitvisum.

Angehörige folgender Länder müssen an der Grenze ein Visum einholen:

  • für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten: Belgien, Grossbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, U.S.A.
  • für einen Aufenthalt bis zu einem Monat: Aserbaidschan, Weissrussland, Armenien, Moldawien, Russland, Kasachstan, Ukraine, Georgien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, jugoslawische Föderation, Slowakien, Tschechien, Ungarn, Polen, Litauen, Lettland und Estland.
  • Albaner und Guatemalteken erhalten ein Vierzehntagevisum an der Grenze.
  • Jordanier erhalten für einen Aufenthalt bis zu vier Wochen ei Visum an der Grenze.
  • Angehörige hier nicht erwähnter Länder müssen bei einer türkischen Vertretung in ihrem Land ein Visum beantragen.

Seitenanfang




Einreiseformalitäten

Haustiere: Nachweis über die Herkunft und den bisherigen Gesundheitszustand des Tieres (Abstammungsurkunde), Bescheinigung über den jetzigen Gesundheitszustand des Tieres (Gesundheitszeugnis des Veterinärs). Tollwut Impfbescheinigung, ausgestellt frühestens 15 Tage vor Reisebeginn. Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Registrierung kann eine Person einen Hund, eine Katze, einen Vogel oder 10 Zierfische einführen.

Kraftfahrzeuge: Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW, Lastwagen, Wohnmobilen, Mopeds, Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit Wohnwagenanhänger müssen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, die internationale Grüne Versicherungskarte (auf der die Geltung sowohl für den europäischen als auch den asiatischen Teil der Türkei vermerkt sein muss), (ein für die Türkei nicht unbedingt erforderliches) Carnet de Passage (Triptique), Wagenpapiere und im Fall eines anderen Fahrers als des Besitzers eine auf dessen Namen ausgestellte und beglaubigte Vollmacht vorlegen. Für eine Weiterfahrt in den Nahen und Mittleren Osten ist eine Transitbescheinigung erforderlich.

Aufenthaltsdauer: Das Fahrzeug kann bis zu 6 Monaten im Land bleiben. Das Ausreisedatum sollte im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn in einem Fall von höherer Gewalt der Ausreisetermin nicht eingehalten werden kann bzw. eine Fristverlängerung erforderlich ist, muss dies vor Ablauf der Frist dem türk. Touring- und Automobilclub (TTOK), Zentrale:
Türk Turing ve Otomobil Kurumu, 1. Otosanayi Stiess yani, 4. Levent, Istanbul Tel, (212) 282 81 40 (7 Linien), Fax (212) 282 80 42 und der Zoll-Generaldirektion Gümrük Genel Müdürfügü, Ankara, Tel. (312) 310 38 80 - 310 38 18, Fax (312) 311 13 46, mitgeteilt werden.

Wichtig: Es ist verboten, Waffen und jede Art von Schneidewerkzeugen ohne besondere Erlaubnis einzuführen. Mitgeführte Antiquitäten sollen unbedingt deklariert werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten entstehen können. Geschenkartikel im Werte bis zu 250 € sind zollfrei. Außerdem können zu Weihnachten, Neujahr, Kurban Bayrami (Opferfest) und Seker Bayrami (Zuckerfest nach Ablauf des Fastenmonats) im Zeitraum von einem Monat vor Beginn und bis zu einem Monat nach Ablauf (Poststempel) des jeweiligen Festes Geschenke im Wert von 250€ per Post geschickt werden. Auskunft: Zoll-Generaldirektion Gümrük Genel Müdürfügü, Ankara, Tel. (312) 310 38 80 - 310 38 18, Fax (312) 311 13 46.

Seitenanfang




Ausreiseformalitäten

Bei der Ausreise müssen nachstehende Bestimmungen beachtet werden:

  • Für einen neuen Teppich muss eine Quittung und für alte Gegenstände eine, von der Direktion eines Museum ausgestellte, offizielle Bescheinigung vorgelegt werden.
  • Es ist streng verboten, Altertümer auzuführen.
  • Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im Reisepass eingetragen oder mit offiziell umgetauschtem Geld gekauft wurden.
  • Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze und Forschung ausgeführt werden: M.T.A. Etüdler Dairesi, Eskeshir Yolu zerinde, 06520 Ankara, Tel.: (312) 287 34 30 intern: 1622, Fax: (312) 285 42 71

Seitenanfang